ORF.-Rundfunkbewilligungen sind rechts- und verfassungswidrig!


Bernhard Amann
Die Gsiberger
Im Sohl 1
6845 Hohenems
www.gsiberger.eu
0664-3402010


An den
ORF- Beschwerdeausschuss
Herrn Dr. Karl Guschlbauer
karl.guschlbauer@orf.at


Sehr geehrter Vorsitzender!

Eilantrag

Morgen findet im ORF-Vorarlberg eine "Pressestunde" statt, bei der die im Parlament vertretenen Parteien zur Vorarlberger Landtagswahl reden dürfen. Alle anderen Wahlwerber sind ausgeschlossen!

1. Der Missbrauch des ORF für die Präsentation krimineller weil unzweifelhaft volksverhetzender Äußerungen und in aller Öffentlichkeit betreten - wenn nicht gar Wiederbetätigung - einer Person, die selbst gegenüber dem ORF seine volksverhetzenden und damit eindeutig strafrechtlich zu beurteilenden Äußerungen wiederholt hat, widerspricht dem Österreichischen Rundfunkgsetz.

2. Das BZÖ ist im Vorarlberger Landtag nicht vertreten - ihm fehlt bei diesem selbst bei diesem Auswahlverfahren jedwede rundfunkrechtliche Legitimiation an dieser Diskussion teilzunehmen.

3. Wenn sich der ORF darauf beruft - in völliger und vorsätzlicher Missachtung seines Unabhängigkeitsgebotes - seine Abhängigkeit von den Parlamentsparteien dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass sie nur Redner der im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien zulassen, dann mache ich darauf aufmerksam, dass die Wählergruppe "Vorarlberger Freiheitliche" nicht im österreichischen Nationalrat vertreten ist , sondern ausschließlich die Freiheitliche Partei Österreichs, die keinen gültigen Wahlvorschlag für die Vorarlberger Landtagswahlen eingereicht hat.

4. Angesichts derart misslicher und undemokratischer Umstände, werden wir ab sofort die Bürgerinnen dieser Republik darauf aufmerksam machen, dass nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch innerstaatliches österreichisches Verfassungsrecht (!) ist - keine Verpflichtung zur Rundfunkanmeldung gibt. Damit ist die Existenz dieses Parteienrundfunks ohnedies nur noch eine Frage von wenigen Tagen.

Wir bedauern namens der Gsiberger, dass diese Intervention überhaupt notwendig ist und verlangen im Zuge dieses Eilantrages,

dass 1. Werbung von Straftätern im ORF unterbunden wird,namentlich in der morgigen Pressestunde
dass 2. Werbung gegen die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention im ORF keine Möglichkeit eingeräumt wird, namentlich in der morgigen Pressestunde
dass 3. alle Wahlwerber durch den ORF gleich behandelt werden und die Informationsauslese nicht nach Parteibüchern sondern nach dem Inhalt und Gewicht der Information erfolgt.

Wir nehmen leider an, dass die Herstellung eines demokratisch legitimierten Informationssystems im ORF in dieser kurzen Zeit nicht möglich ist und werden deshalb die Unterlassung von Werbung für die Anmeldung von Rundfunkgeräten und die Aufklärung über die Rechtslage nach der 1*) EMRK nachhaltig betreiben. Wir sehen keine andere Möglichkeit anders als in dieser etwas überraschenden Form demokratische Verhältnisse im ORF herzustellen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Bernhard Amann

1*) Europäische Menschenrechtskonvention

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