Bundespflegegeld: Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts des Sozialbetrugs und Amtsmissbrauchs


Die Gsiberger
Im Sohl 1
6845 Hohenems
06643402010


Frau
Mag. Claudia Bandion-Ortner
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
minister.justiz@bmj.gv.at

Zur gefälligen Kenntnisnahme:
Herrn
Rudolf Hundstorfer
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
briefkasten@bmask.gv.at



Bundespflegegeld: Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts des Sozialbetrugs und Amtsmissbrauchs

Sehr geehrte Frau Bundesministerin

Ich erstatte namens der wahlwerbenden Gruppe "Die Gsiberger" Strafanzeige wegen des dringenden Verdachtes des Sozialbetruges und der willkürlichen amtsmissbräuchlichen Rechtsanwendung beim bundespflegegeld in Vorarlberg

1. Verdacht des Sozialbetruges

Vorarlberg hat dreimal mehr Pflegegeldbezieher in der Pflegestufe 6 als im gesamten Bundesdurchschnitt. Die Bezieher des Pflegegeldes nach der Pflegestufe 6 sind beinahe ausschließlich Heimfälle, denn sie erfordert die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht. Man muss also daraus schließen, dass privatisierte Heimleitungen über diesen Sozialmissbrauch sich ein tolles Zubrot verdienen. In Summe bedeutet dies Mehrkosten von jährlich 7 Millionen Euro. So hat es auch der Österreichische Rechnungshof in seinem Bericht kalkuliert.

Wörterbuch des Unmenschen: "Waschmaschine"

Es gibt keine andere vernünftige Erklärung dafür als dass unter den Augen der öffentlichen Stellen die privatisierten Heimleitungen sich hier auf Kosten der Sozialversicherten bereichern. Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass man in Vorarlberg dreimal häufiger als anderswo in Österreich Gefahr läuft, ein schwerer Pflegfall zu werden. In den Heimen ist auch bei diesen Fällen das Wort "Waschmaschine" gebräuchlich. Dieses Wort, das eigentlich in das Wörterbuch des Unmenschen gehört, verweist eindeutig auf den wissentlichen Missbrauch.

2. Verdacht des Amtsmissbrauches durch willkürliche Rechtsanwendung

Umgekehrt versucht man mit Einsparungen bei der häuslichen Pflege die Mehrausgaben wettzumachen. Ein regelrechter Skandal ist die Feststellung des Rechnungshofes, dass in Vorarlberg 60 Prozent der bei Gericht angefochtenen Pflegegeldbescheide durch diese Gerichte zugunsten der berufenden Bürger aufgehoben werden müssen. Eine solche auf Willkürlichkeit verweisende Rechtspraxis ist in keinem anderen österreichischen Rechtsbereich auch nur im Ansatz denkbar.

Ein solcher Prozentsatz drängt den Schluss auf, dass gegen die Hilfesuchenden und Bedürftigen eine willkürliche - von den bestehenden Rechtsregeln mit Vorsatz abweichende Praxis - organisiert ist. Wenn man bedenkt, dass Pflegegeldbezieher in einer ohnedies schwierigen Lage sind, eine nicht zu erklärnde Unmenschlichkeit und auch eine unnütze Belastung der Gerichte. Dazu gehört auch, dass neben dem Umstand, dass nirgendwo sonst sich die Bedürftigen auf den mühsamen und teuren Gerichtsweg begeben müssen und unendlich teure Gutachten einholen und sich damit wiederholten Untersuchungsprozeduren aussetzen müssen, es werden so in Vorarlberg die möglichen und berechtigten Pflegegeldbezieher bereits von der Antragsstellung abgehalten.

Das führt dazu, dass in Wien allein 50 Prozent mehr Anträge als in Vorarlberg gestellt wurden und in Kärnten 33 Prozent mehr Pensionisten in den "Genuss" des Pflegegeldes kommen. Mit "nur" 15,3 % Anteil der Pflegeldbezieher an den Pensionisten ist Vorarlberg das Schlusslicht mit dieser notwendigen Leistung für die häusliche Pflege - was wiederum im diametralen Gegensatz zu den Fällen der Gewährung des Pflegegelde bei der Heimpflege steht.

Beweisgrundlagen: Rechnungshof - Pensionsversicherungsanstalt: Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes - Berichtsteil

Mit vorzüglicher Hochachtung

Bernhard Amann

Kommentar veröffentlichen

  © Blogger template AutumnFall by Ourblogtemplates.com 2008

Back to TOP