Deutsche Bürgerrechtler fordern Wahlrecht für Einwanderer


Die Initiative "Mehr Demokratie" hat kritisiert, dass auch bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am Sonntag wieder rund eine Million Bürger ohne Stimme sind. "Weil sie keinen EU-Pass haben, sind lange hier lebende Türken, Russen und Angehörige anderer Staaten von der Teilnahme an der Kommunalwahl ausgeschlossen", ärgert sich Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.

"Deutsche können schon 15 Tage nach Anmeldung ihres Wohnsitzes in jeder NRW-Stadt wählen, Ausländer dürfen dies noch nicht einmal, wenn sie dort geboren sind". Sein Verein fordert deshalb das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer, die länger als fünf Jahre legal in Deutschland leben.

In Nordrhein-Westfalen setzt sich ein breites Bündnis hierfür ein. Neben "Mehr Demokratie" unterstützen Organisationen wie der DGB, das Rote Kreuz, die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt eine Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen für eine Grundgesetz-Änderung zur Ermöglichung des Ausländerwahlrechts. Prominente Unterstützerin ist die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth (CDU).
Ein kommunales Wahlrecht, das weder auf bestimmte Personengruppen noch auf bestimmte Territorien des jeweiligen Staates beschränkt ist, existiert derzeit in zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden und Schweden, sowie in Island und Norwegen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist zumeist eine bestimmte Aufenthaltsdauer: 6 Monate in Irland, 2 bzw. 3 Jahre in Dänemark, Finnland und Schweden (gilt nicht für BürgerInnen nordischer Staaten), 5 Jahre in Belgien, Island, Luxemburg und den Niederlanden.

In einigen Staaten ist das Wahlrecht auf kommunaler Ebene auch an eine spezielle "ständige Aufenthaltsgenehmigung" gebunden, was in der Regel wieder eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer impliziert: z.B. in Estland (nach zumindest 3 Jahren).

In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres verwehrt.

Die rechtliche Benachteiligung von Ausländern durch ihren Ausschluss von demokratischen Grundrechten führt allerdings keineswegs zu der vor allem von manchen Politikern immer wieder geforderten "Aufwertung der Staatsbürgerschaft", sondern trägt ganz im Gegenteil zu ihrer Abwertung bei, treibt diese Politik die Immigranten doch dazu, sich aus bloßen Nützlichkeitserwägungen einbürgern zu lassen.

Quellen:
Ausländerwahlrecht: Demokratie für alle
Kommunales Wahlrecht für alle
Mehr Demokratie für Vorarlberg

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