Höchstgericht stärkt das Bleiberecht

Integrierte Ausländer sollen bleiben dürfen, auch wenn sie bislang kein Recht auf Aufenthalt ergattern konnten: So lautete die Forderung der Bleiberechtsbewegung. Die Praxis entpuppte sich als mühsam und gegen die guten Sitten, denn Ausländer, die humanitären Aufenthalt beantragten, konnten bisher noch, während ihr Verfahren lief, jederzeit abgeschoben werden

Wer einen Antrag auf humanitären Aufenthalt gestellt hat, darf dessen Ausgang in Österreich abwarten: so weit ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs.
Quelle:
Höchstgericht stärkt das Bleiberecht - DER STANDARD - Online - 30. September 2009, 20:24

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