AMS Vorarlberg verweigert integrative Berufsausbildung


Vorarlberg hat die höchste Zahl an Sonderschülern, weil man vielzuviele Kinder hier mit einem Handicap in die Sonderschulen abschiebt. Inclusive Bildung ist besonders in Vorarlberg ein Fremdwort, wiewohl wir durch eine UN-Konvention die Österreich ratifiziert hat, zu inclusiver Bildung verpflichtet wären. Dies allein ist schon kein gutes Zeugnis für das Land Vorarlberg. Kindern mit Handicap wird zudem durch das AMS Vorarlberg in der überwiegenden Zahl eine ordentliche Lehrausbildung verweigert. Ganz anders als im Rest Österreichs.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Desavouierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt sich in Vorarlberg über die Schule hinaus in die Lehre fort. So gibt es auch für leistungsschwächere Jugendliche Möglichkeiten, zu einem Lehr-Abschluss zu kommen: Die Lehrzeit kann um ein Jahr (ausnahmsweise um bis zu zwei Jahre) verlängert werden, wenn dadurch ein positiver Lehrabschluss ermöglicht werden kann. Dies ist der österreichische Weg und zwei Drittel der österreichischen AMS-Förderungensfälle beschreiten diesen emanzipativen Weg.

Daneben gibt es für Menschen, denen es unmöglich ist, dass sie einen Lehrabschluss auch mit Förderung schaffen können die Möglichkeit, Teilabschlüsse mit Förderung des AMS zu erreichen. Dies ist keine volle Lehre und ergibt faktisch auch keine Berechtigungen. Etwa ein Drittel der integrativen Berufsausbildung in Österreich betrifft diese Teilqualifikationen.

Nun raten Sie einmal, wie das in Vorarlberg ausschaut?

Genau umgekehrt! Zwei Drittel der zu fördernden Menschen in Vorarlberg werden sparsamst nur mit Teilqualifkationen "ausgebildet" und nur ein Drittel in einer verlängerten Lehre zum erfolgreichen Lehrabschluss gefördert. Eigentlich ein Sittenbild.

Für die Gsiberger fordert Bernhard Amann, dass der von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowohl im Schulbereich zum Durchbruch verholfen als auch Chancengleichheit in der Lehre hergestellt wird. Die Gsiberger werden im Vorarlberger Landtag einen landesgestzlichen Regelungsvorschlag einbringen, der die Berufsausbildung der betroffenen Jugendlichen mit Handicap als Recht auf einen Platz in einer einzurichtenden Landeslehrwerkstätte formuliert.


Hintergrund. Für leistungsschwächere Jugendliche gibt es mehrere Möglichkeiten, zu einem (Lehr-)Abschluss zu kommen:

1. Die Lehrzeit kann um ein Jahr (ausnahmsweise um bis zu zwei Jahre) verlängert werden, wenn dadurch ein positiver Lehrabschluss ermöglicht werden kann.
2. In einem individuellen Ausbildungsvertrag können bestimmte Teilqualifikationen (also Ausschnitte aus dem Berufsbild des Lehrberufes) festgelegt werden. Diese Ausbildung kann ein bis drei Jahre dauern und wird durch eine Abschlussprüfung beendet.

Voraussetzung:
- Sonderschulabgänger oder Sonderschulabgängerinnen
- Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
- Unvermittelbarkeit in ein Lehrverhältnis aus "in der Person gelegenen Gründen"

Quelle:
Integrative Berufsausbildung

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